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aktualisiert 21.05.2012
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Die Pflegereform
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In Deutschland leben zur Zeit ca. 2,2 Millionen ( 2,6% ) pflegebedürftige Menschen und die Prognosen zeigen für die nächsten Jahre eine rapide Steigerungsrate an. Das Pflegerisiko steigt überproportional mit dem Alter an, dass heißt, je älter ein Mensch wird, um so höher steigt das Risiko dass er pflegebedürftig wird. Eine aktuelle Krankenkassen-Studie belegt: Beinahe jeder zweite Mensch wird am Lebensende pflegebedürftig. Das Risiko, dass ein Versicherter pflegebedürftig wird, liegt demnach bei 44 %. (Quelle: lexisnexis.de, 18.11.2008)
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Viele bekannte Pflegeprobleme hat die neue Pflegereform in Angriff genommen. Neben der Erhöhung von Pflegegeld und der Erweiterung der Kurzzeitpflege-Bedingungen ist sicherlich die Einrichtung von Pflegestützpunkten der finanziell aufwendigste aber auch für alle Betroffenen und deren Angehörige die wichtigste Reformierung. Die Träger und verschiedenen Institutionen bemühen sich zur Zeit intensiv um die Einrichtung von Pflegestützpunkten in den einzelnen Städten. Gesunde Ernährung, hochentwickelte Technologien und moderne Medizin haben ihren Preis. Unsere Gesellschaft wird immer älter. So hat sich aber auch in den letzten Jahren ein gesellschaftlicher Strukturwandel vollzogen, der viele familiäre und soziale Bindungen zerstört hat und es vielen Angehörigen von pflegebedürftigen, älteren Menschen unmöglich macht, Pflegeleistungen zu übernehmen. Es werden immer häufiger externe, professionelle Dienste in Anspruch genommen bzw. der Ruf nach einem Pflegeheim wird immer schneller laut. Viele ältere Menschen wünschen sich aber in der gewohnten Umgebung versorgt und gepflegt zu werden.
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Genau hier setzt die neue Pflegereform an. Die Pflegereform soll helfen, “dass pflege- bedürftige Menschen so leben, wohnen und betreut werden, wie sie es gerne möchten.” (bmg, Die Pflegereform 06/08)
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Durch die Beitragserhöhungen ab dem 01. Juli 2008 wurden auch die monatlichen Leistungen für Pflegebe- dürftige erhöht, allen voran das Pflegegeld und die Pflegehilfe.
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Pflegegeld
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Pflegestufe
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ab 01.07.2008
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2010
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2012
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bish. Leistung
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Stufe I
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215,00 €
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225,00 €
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235,00 €
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205,00 €
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Stufe II
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420,00 €
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430,00 €
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440,00 €
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410,00 €
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Stufe III
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675,00 €
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685,00 €
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700,00 €
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665,00 €
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Pflegehilfe (ambulante Sachleistungen)
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Pflegestufe
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ab 01.07.2008
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2010
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2012
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bish. Leistung
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Stufe I
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420,00 €
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440,00 €
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450,00 €
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384,00 €
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Stufe II
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980,00 €
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1040,00 €
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1100,00 €
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921,00 €
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Stufe III
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1470,00 €
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1510,00 €
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1550,00 €
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1432,00 €
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Weitere Änderungen der Pflegereform 2008
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Bei der stationären Versorgung bleiben die Sachleistungsbeträge der Pflegestufen I (1023,00 €) und II (1279,00 €) unverändert, der Beitrag für die Pflegestufe III sowie der Härtefall ändern sich wie folgt:
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Pflegestufe
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ab 01.07.2008
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2010
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2012
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bish. Leistung
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Stufe III
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1470,00 €
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1510,00 €
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1550,00 €
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1432,00 €
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Härtefall
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1750,00 €
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1825,00 €
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1918,00 €
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1688,00 €
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Die jährlichen Leistungen der Kurzzeitpflege sowie der Tages- und Nachtpflege werden ebenfalls stufenweise angepasst. Sie erhöhen sich in gleicher Form wie die ambulanten Pflegesachleistungen.
Um den vollen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung zu haben reicht es ab sofort aus, zwei Jahre eingezahlt zu haben (bis Juni 2008 fünf Jahre) bzw. familienversichert zu sein.
Anträge auf Pflegebedürftigkeit müssen innerhalb von fünf Wochen von den Pflegekassen beantwortet werden. Im Falle eines Krankenhausaufenthaltes oder bei einem Aufenthalt in einem Hospiz muss die Bearbeitung innerhalb einer Woche erfolgen. Bei der Antragsstellung auf Feststellung von Pflegebe- dürftigkeit bei häuslicher Pflege gilt eine Bearbeitungsfrist von zwei Wochen.
Der Anspruch auf Pflegevertretung im Urlaub besteht künftig bereits nach sechs Monaten (bisher zwölf Monate). Die Kosten der Pflegevertretung übernimmt die Pflegekasse, in Höhe von 1.470,00 Euro. Sie entwickelt sich gleich der Pflegehilfe bis 2012. Ferner übernimmt die Pflegekasse für die Zeit des Erholungsurlaubes für die Pflegeperson die Rentenversicherungsbeiträge. Die Vertretung wird bis zu vier Wochen pro Jahr finanziert.
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Um die ärztliche Versorgung in den Pflegeeinrichtungen zu verbessern, können diese künftig mit geeigneten Ärzten(innen) sogenannte Kooperationsverträge schließen. Kommt kein Kooperationsvertrag zustande, kann die Pflegeeinrichtung einen Heimarzt anstellen um die medizinische Versorgung der Einrichtung zu sichern.
Bei Krankenhausaufenthalten beginnt die umfassende Beratung künftig bereits in der Klink durch speziell geschultes Personal. So soll das “Entlassungsmanagement” dafür Sorge tragen, dass ein reibungsloser Übergang des Pflegebedürftigen in die ambulante Versorgung, die Rehabilitation oder die weitere Betreuung durch ein Pflegeheim gewährleistet ist.
Ab sofort können die Pflegekassen mit selbstständigen Kranken- oder Altenpflegekräften Verträge abschließen. Dadurch kann auf die besonderen Wünschen der Pflegebedürftigen besser Einfluss genommen werden.
Die Zusammenlegung von Leistungsansprüchen (Poolen), zum Beispiel in einem Wohnviertel oder in neuen Wohnformen wie der Senioren-WG, wird durch die Pflegereform unterstützt und gefördert. So soll frei werdende Zeit durch die Zusammenlegung von Sachleistungsansprüchen für die weitergehende Betreuung der am Pool beteiligten Pflegebedürftigen genutzt werden.
Demenziell erkrankte Menschen erhalten durch die Pflegereform mehr Unterstützung. Die Leistungen werden deutlich angehoben. Betrug bisher der Betreuungsbetrag bis zu 460,00 Euro pro Jahr, so erhöht dieser sich ab 01. Juli 08 im Grundbetrag auf 1200,00 € und im erhöhten Betrag auf 2400,00 €.
Neu eingeführt wird die sogenannte “Pflegestufe 0”. Hier unter fallen all diejenigen demenziell erkrankten Menschen, die die Voraussetzungen zur Pflegestufe I noch nicht erfüllen, aber dennoch einen geringen Pflegebedarf haben. Mehr Hilfe für demenziell erkrankte Menschen soll es durch die Pflegereform auch in den Heimen geben. Hier sollen spezielle Hilfen und eine zusätzliche Betreuung, welche durch die Pflegeversicherung getragen werden, Betroffenen angeboten werden.
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Die neue Pflegezeit ermöglicht es berufstätigen Angehörigen von pflegebedürftig werdenden Menschen die Pflege zu organisieren oder sie für eine bestimmte Zeit selbst zu übernehmen. Ab Juli 2008 können sich Angehörige von Pflegebedürftigen bis zu einer Dauer von sechs Monaten von ihrer Arbeit freistellen lassen. Voraussetzung hierfür ist die Beschäftigung in einem Betrieb mit mehr als 15 Beschäftigten. Während der Pflegezeit (mindestens 14 Stunden pro Woche) übernimmt die Pflegeversicherung die Beitragszahlungen zur Renten- sowie der Arbeitslosenversicherung.
Die Recht auf kurzzeitige Freistellung von der Arbeit - bis zu 10 Arbeitstage - kann von jedem Arbeitnehmer in Anspruch genommen werden. So soll dem Arbeitnehmer die Möglichkeit einräumen bei Eintritt von Pflegebedürftigkeit von Angehörigen so schnell als möglich Hilfe zu organisieren. Während der kurzzeitigen Freistellung bleiben die Beschäftigen sozialversichert.
Besondere Augenmerk legt die Pflegereform 2008 auf die Sicherung von Qualitätsstandards für die Pflegeeinrichtungen. So sollen ab 2011 alle Einrichtungen jährlich und unangemeldet geprüft werden. Die Prüfberichte sollen transparent, leicht verständlich und für Betroffene und Angehörige verbraucherfreundlich veröffentlicht werden. Verantwortlich für die Überprüfung der Pflegeeinrichtungen ist der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen (MDK). Ende des Jahres 2008 hat der MDK ein einheitliches Bewertungssystem, gemäß dem Schulnotensystem eingeführt. So ist die Note “1” “sehr gut” und die Note “5” “mangelhaft”.
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